ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Clubmitglieder der Tanzschule Piet & Müller
1. Die Zahlung der Gebühren erfolgt ausschließlich im Einzugsverfahren.
2. Clubmitglieder können alle angebotenen Kurse und Veranstaltungen (außer
Sonderveranstaltungen, Workshops oder alle nicht dauerhaft angebotene Kurse) der
Tanzschule ohne zusätzlichen Beitrag besuchen, sofern Sie sich rechtzeitig
angemeldet haben.
Personelle und terminliche Änderungen bleiben der Tanzschule vorbehalten und
wirken sich nicht auf die Vertragsbedingungen aus.
3. Der Clubbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der in 12 Teilbeträgen beglichen wird.
Die Preise sind über das ganze Jahr, einschließlich gesetzlicher Feiertage und
Ferienzeit hinweg kalkuliert. Der Jahresbeitrag kann auch in 11 Teilbeträgen
(ausschl. August) beglichen werden. Bei einem Wechsel von Alt-Verträgen in eine
neue Clubmitgliedschaft, kann nicht mehr zurückgewechselt werden.
4. Das Mitglied ist einverstanden, dass der Bankeinzug monatlich erfolgt. Eine
Anpassung der Beiträge auf Grund gestiegener Kosten (z. B. Miete, Energiekosten,
steuerlichen Änderungen, ....) kann zum 01. jedes Monats erfolgen.
5. Alle Vertragsmodelle können bis zu einem Monat vor Ende der gewählten
Laufzeit, schriftlich oder mit dem “Quick-Check-Out” Formular gekündigt werden.
Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang bei der
Tanzschule. Offene Beiträge können auch nach Kündigung und erlöschen der
Einzugsermächtigung abgebucht werden.
6. Kann ein Clubmitglied aus Gründen, die in seiner Person liegen, z.B. wegen
Urlaub oder Krankheit am Unterricht nicht teilnehmen, so besteht kein Anspruch
auf Geldausgleich oder unentgeltliches Nachholen der Unterrichtseinheit etc..
7. Bei von Ihnen zu vertretenden Rücklastschriften, berechnen wir Ihnen die uns
eventuell auferlegten Bankgebühren (3,00 Euro) zuzüglich
5,00 Euro Bearbeitungsgebühren. Bei Mahnungen entstehen Ihnen Kosten in einer
Höhe von 5,00 Euro.
8. Die Mindestlaufzeit für Clubkarten beträgt je nach Vertrag, 3* Monate, 6**
Monate oder 12*** Monate und “bedürfen immer einer Kündigung”. Die Verlängerung
der Mitgliedschaft erfolgt ohne Kündigung, um die jeweils abgeschlossene
Vertragsdauer automatisch.
9. Eine Verkürzung der abgeschlossenen Laufzeit ist mit “Fair-Pay” jederzeit
möglich. Die sich dadurch ergebende Differenz der erhöhten Clubbeiträge wird
nachberechnet.
10. Mit # gekennzeichnete Beiträge: diese Verträge werden nach Erreichen des 13.
Lebensjahr automatisch auf den Vollbetrag umgestellt und verlängern sich nach
der Mindestlaufzeit von 6 Monaten um jeweils einen Monat.
11. Family-Card für Eltern und alle (!) Ihre Kinder. Voraussetzung dafür ist:
alle leben im gleichen Haushalt und die Kinder sind nicht berufstätig (Schüler).
Allgemeines
1. Die Anmeldung zu einem Tanzkurs ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung
des gesamten Honorars. Dies gilt auch, wenn nicht alle Unterrichtsstunden in
Anspruch genommen werden.
2. Die Clubgebühr wird mittels Banklastschrift eingezogen. Gutscheine und
Gutschriften müssen bis zur ersten Kursstunde vorgelegt werden, da sie sonst
nicht berücksichtigt werden können. Rabatte sind nicht kombinierbar. Bei
mehreren Vergünstigungen gilt der für den Teilnehmer höchste Rabatt.
3. Gebuchte Kurse können bis zehn Tage vor Kursbeginn schriftlich gekündigt
werden. Danach ist das volle Kurshonorar zu entrichten. Für bezahlte
Kursgebühren wird eine Gutschrift ausgestellt, falls der Kurs nachweislich aus
Krankheitsgründen nicht angetreten werden kann. Rückzahlungen erfolgen nicht.
4. Kann ein Kurs aus zwingenden Gründen nicht bis zum Ende besucht werden, wird
das Resthonorar gutgeschrieben. Dies gilt jedoch erst ab drei versäumten
Abenden. Rückzahlungen erfolgen auch hier nicht. Im Krankheitsfall ist ein
ärztliches Zeugnis erforderlich. Urlaub und geschäftliche Abwesenheit gelten
nicht als Stornogrund. Versäumte Stunden können nach Absprache mit dem
Tanzlehrer oder dem Büro und nur bei vorhandener Möglichkeit in den
Parallelkursen nachgeholt werden.
5. Wir behalten uns vor, Singlekurse mit einer großen Diskrepanz zwischen
Männern und Frauen abzusagen. Ebenfalls behalten wir uns vor, bei Absage von
Teilnehmern vor Kursbeginn und einer dadurch entstehender Abweichung, Teilnehmer
auch nach einer schriftlichen Zusage wieder aus dem Kurs herauszunehmen. Bei
niedriger Kursbelegungszahl behalten wir uns vor, Kurse zusammenzulegen oder
abzusagen.
6. Zwischen uns vereinbarte mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie
schriftlich bestätigt sind. Alle vertraglichen Dinge regeln Sie bitte
ausschließlich mit unserem Büro. Aussagen der Tanzlehrer dienen nur Ihrer
Information und sind nicht bindend.
7. Die Haftung der Tanzschule Piet & Müller beginnt mit dem Betreten und endet
mit dem Verlassen des Grundstücks der Tanzschule. Bei der Ausübung sämtlicher
Aktivitäten in den Tanzschulräumen haften wir nur für Schäden, soweit uns oder
unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last gelegt werden kann. Die Räume der Tanzschule sind Videoüberwacht. Bei
der Verletzung von Kardinalpflichten haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit.
Für Garderobe kann nicht gehaftet werden.
8. Von uns angefertigte Fotos werden durch das Betreten unserer Räumlichkeiten
ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben.
9. Gemäß Datenschutzgesetz werden die Daten für die interne Verwendung
elektronisch verarbeitet und selbstverständlich vertraulich behandelt.
Änderungen der persönlichen Daten sind dem Büro umgehend mitzuteilen.
10. Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich, das Erlernte ausschließlich
zum Eigengebrauch zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
Weitere Angaben zur Firma:
Geführt beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 203828 - UST.-Ident. Nr DE 146 187
133, Steuernummer 7131102606 - Multirisk inkl. Betriebshaftpflicht bei der
Gothaer Allgemeine Versicherungs AG Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Geltungsbereich
Europa - Geschäftsführer Peter del Fabro.
Stand 01.05.2011