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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Clubmitglieder der Tanzschule Piet & Müller

1. Die Zahlung der Gebühren erfolgt ausschließlich im Einzugsverfahren.

2. Clubmitglieder können alle angebotenen Kurse und Veranstaltungen (außer Sonderveranstaltungen, Workshops oder alle nicht dauerhaft angebotene Kurse) der Tanzschule ohne zusätzlichen Beitrag besuchen, sofern Sie sich rechtzeitig angemeldet haben.

Personelle und terminliche Änderungen bleiben der Tanzschule vorbehalten und wirken sich nicht auf die Vertragsbedingungen aus.

3. Der Clubbeitrag ist ein Jahresbeitrag, der in 12 Teilbeträgen beglichen wird. Die Preise sind über das ganze Jahr, einschließlich gesetzlicher Feiertage und Ferienzeit hinweg kalkuliert. Der Jahresbeitrag kann auch in 11 Teilbeträgen (ausschl. August) beglichen werden. Bei einem Wechsel von Alt-Verträgen in eine neue Clubmitgliedschaft, kann nicht mehr zurückgewechselt werden.

4. Das Mitglied ist einverstanden, dass der Bankeinzug monatlich erfolgt. Eine Anpassung der Beiträge auf Grund gestiegener Kosten (z. B. Miete, Energiekosten, steuerlichen Änderungen, ....) kann zum 01. jedes Monats erfolgen.

5. Alle Vertragsmodelle können bis zu einem Monat vor Ende der gewählten Laufzeit, schriftlich oder mit dem “Quick-Check-Out” Formular gekündigt werden. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang bei der Tanzschule. Offene Beiträge können auch nach Kündigung und erlöschen der Einzugsermächtigung abgebucht werden.

6. Kann ein Clubmitglied aus Gründen, die in seiner Person liegen, z.B. wegen Urlaub oder Krankheit am Unterricht nicht teilnehmen, so besteht kein Anspruch auf Geldausgleich oder unentgeltliches Nachholen der Unterrichtseinheit etc..

7. Bei von Ihnen zu vertretenden Rücklastschriften, berechnen wir Ihnen die uns eventuell auferlegten Bankgebühren (3,00 Euro) zuzüglich

5,00 Euro Bearbeitungsgebühren. Bei Mahnungen entstehen Ihnen Kosten in einer Höhe von 5,00 Euro.

8. Die Mindestlaufzeit für Clubkarten beträgt je nach Vertrag, 3* Monate, 6** Monate oder 12*** Monate und “bedürfen immer einer Kündigung”. Die Verlängerung der Mitgliedschaft erfolgt ohne Kündigung, um die jeweils abgeschlossene Vertragsdauer automatisch.

9. Eine Verkürzung der abgeschlossenen Laufzeit ist mit “Fair-Pay” jederzeit möglich. Die sich dadurch ergebende Differenz der erhöhten Clubbeiträge wird nachberechnet.

10. Mit # gekennzeichnete Beiträge: diese Verträge werden nach Erreichen des 13. Lebensjahr automatisch auf den Vollbetrag umgestellt und verlängern sich nach der Mindestlaufzeit von 6 Monaten um jeweils einen Monat.

11. Family-Card für Eltern und alle (!) Ihre Kinder. Voraussetzung dafür ist: alle leben im gleichen Haushalt und die Kinder sind nicht berufstätig (Schüler).



Allgemeines

1. Die Anmeldung zu einem Tanzkurs ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des gesamten Honorars. Dies gilt auch, wenn nicht alle Unterrichtsstunden in Anspruch genommen werden.

2. Die Clubgebühr wird mittels Banklastschrift eingezogen. Gutscheine und Gutschriften müssen bis zur ersten Kursstunde vorgelegt werden, da sie sonst nicht berücksichtigt werden können. Rabatte sind nicht kombinierbar. Bei mehreren Vergünstigungen gilt der für den Teilnehmer höchste Rabatt.

3. Gebuchte Kurse können bis zehn Tage vor Kursbeginn schriftlich gekündigt werden. Danach ist das volle Kurshonorar zu entrichten. Für bezahlte Kursgebühren wird eine Gutschrift ausgestellt, falls der Kurs nachweislich aus Krankheitsgründen nicht angetreten werden kann. Rückzahlungen erfolgen nicht.

4. Kann ein Kurs aus zwingenden Gründen nicht bis zum Ende besucht werden, wird das Resthonorar gutgeschrieben. Dies gilt jedoch erst ab drei versäumten Abenden. Rückzahlungen erfolgen auch hier nicht. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich. Urlaub und geschäftliche Abwesenheit gelten nicht als Stornogrund. Versäumte Stunden können nach Absprache mit dem Tanzlehrer oder dem Büro und nur bei vorhandener Möglichkeit in den Parallelkursen nachgeholt werden.

5. Wir behalten uns vor, Singlekurse mit einer großen Diskrepanz zwischen Männern und Frauen abzusagen. Ebenfalls behalten wir uns vor, bei Absage von Teilnehmern vor Kursbeginn und einer dadurch entstehender Abweichung, Teilnehmer auch nach einer schriftlichen Zusage wieder aus dem Kurs herauszunehmen. Bei niedriger Kursbelegungszahl behalten wir uns vor, Kurse zusammenzulegen oder abzusagen.

6. Zwischen uns vereinbarte mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Alle vertraglichen Dinge regeln Sie bitte ausschließlich mit unserem Büro. Aussagen der Tanzlehrer dienen nur Ihrer Information und sind nicht bindend.

7. Die Haftung der Tanzschule Piet & Müller beginnt mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen des Grundstücks der Tanzschule. Bei der Ausübung sämtlicher Aktivitäten in den Tanzschulräumen haften wir nur für Schäden, soweit uns oder unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die Räume der Tanzschule sind Videoüberwacht. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit. Für Garderobe kann nicht gehaftet werden.

8. Von uns angefertigte Fotos werden durch das Betreten unserer Räumlichkeiten ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben.

9. Gemäß Datenschutzgesetz werden die Daten für die interne Verwendung elektronisch verarbeitet und selbstverständlich vertraulich behandelt. Änderungen der persönlichen Daten sind dem Büro umgehend mitzuteilen.

10. Mit meiner Unterschrift verpflichte ich mich, das Erlernte ausschließlich zum Eigengebrauch zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

Weitere Angaben zur Firma:

Geführt beim Amtsgericht Stuttgart unter HRB 203828 - UST.-Ident. Nr DE 146 187 133, Steuernummer 7131102606 - Multirisk inkl. Betriebshaftpflicht bei der Gothaer Allgemeine Versicherungs AG Gothaer Allee 1, 50969 Köln, Geltungsbereich Europa - Geschäftsführer Peter del Fabro.


Stand 01.05.2011

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